Art. 1 Massnahmen
Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere:
- a.
- Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle, wie:
- 1.
- Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder Erdreich;
- 2.
- Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster als vorbestehend;
- 3.
- Anbringen von Fugendichtungen;
- 4.
- Einrichten von unbeheizten Windfängen;
- 5.
- Ersatz von Jalousieläden, Rolläden;
- b.
- Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen, wie z. B:
- 1.
- Ersatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen ist der Ersatz durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen;
- 2.
- Ersatz von Wassererwärmern, ausgenommen der Ersatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Wassererwärmer;
- 3.
- Anschluss an eine Fernwärmeversorgung;
- 4.
- Einbau von Wärmepumpen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien3;
- 5.
- Einbau und Ersatz von Installationen, die in erster Linie der rationellen Energienutzung dienen, wie:
- –
- Regelungen, thermostatische Heizkörperventile, Umwälzpumpen, Ventilatoren,
- –
- Wärmedämmungen von Leitungen, Armaturen oder des Heizkessels,
- –
- Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung und zur Betriebsoptimierung,
- –
- Installationen im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung;
- 6.
- Kaminsanierung im Zusammenhang mit dem Ersatz eines Wärmeerzeugers;
- 7.
- Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme, z. B. bei Lüftungs- und Klimaanlagen;
- c.
- Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte;
- d.
- Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch, wie Kochherden, Backöfen, Kühlschränken, Tiefkühlern, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Beleuchtungsanlagen usw., die im Gebäudewert eingeschlossen sind.
3 Als zu fördernde erneuerbare Energien gelten: Sonnenenergie, Geothermie, mit oder ohne Wärmepumpen nutzbare Umgebungswärme, Windenergie und Biomasse (inkl. Holz oder Biogas). Die Nutzung der Wasserkraft wird im Rahmen des DBG nicht gefördert.