120.421 PSPV-BK
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    120.421

    Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen

    (PSPV-BK)

    vom 30. November 2011 (Stand am 28. Juni 2021)

    Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK),

    gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),

    verordnet:

    Art. 1 Gegenstand

    1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb der BK nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

    2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

    Art. 22 Aktualisierung der Anhänge

    1 Der Bereich Ressourcen der BK beantragt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler mindestens alle fünf Jahre die Aktualisierung des Anhangs.

    2 Wird Anhang 1 PSPV geändert, so beantragt der Bereich Ressourcen der BK spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

    2 Fassung gemäss Ziff. I der V des BK vom 28. Juni 2021, in Kraft seit 28. Juni 2021 (AS 2022 118).

    Art. 3 Übergangsbestimmung

    Bei Personen in Funktionen, für deren Ausübung bisher keine Personensicherheitsprüfung oder eine Personensicherheitsprüfung nach einer tieferen Prüfstufe durch­geführt werden musste, ist die neu vorgeschriebene Personensicherheitsprüfung spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzuleiten.

    Anhang3

    3 Fassung gemäss Ziff. II der V des BK vom 28. Juni 2021, in Kraft seit 28. Juni 2021 (AS 2022 118).

    (Art. 1 Abs. 2)

    Funktionen, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

    1. Funktionen innerhalb der BK

    Funktion

    Prüfstufe

    1.1 Vizekanzler/in

    12

    1.2 Leiter/in des Bereichs DTI / Delegierte/r DTI

    12

    1.3 Leiter/in des Bereichs Ressourcen

    12

    1.4 Leiter/in des Stabs der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

    12

    1.5 Persönliche/r Mitarbeiter/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

    12

    1.6 Referent/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

    12

    1.7 Mitarbeiter/in der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen in der Bundeskanzlei

    12

    1.8 Servicemanager/in Secure Center DTI

    12

    1.9 Assistent/in der Direktion

    11

    1.10 Risiko-/BCM-Verantwortliche/r und Stellvertreter/in

    11

    1.11 Sicherheitsverantwortliche/r und Stellvertreter/in

    11

    1.12 Leiter/in der Sektion Recht

    11

    1.13 Leiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte

    11

    1.14 Leiter/in der Sektion politische Rechte

    11

    1.15 Leiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen

    11

    1.16 Leiter/in der Sektion Kommunikation

    11

    1.17 Stellvertreter/in der Leiterin / des Leiters des Bereichs Ressourcen

    11

    1.18 Mitarbeiter/in der Sektion Kommunikation mit Zugang zu geheimen Dokumenten

    11

    1.19 Aussteller/in von elektronischen Zertifikaten (Local Registration Authority Officer, LRA-Officer)

    11

    1.20 Mitarbeiter/in mit Administratorenrechten sowie Berechtigungs­verantwortliche/r von Anwendungen mit VERTRAULICH klassifizierten Inhalten

    11

    1.21 Informatiksicherheitsbeauftragte/r

    11

    1.22 Chauffeur/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

    11

    1.23 Bundesratsweibel/in

    11

    1.24 Sicherheitsbeauftragte/r Standarddienste des Bereichs DTI

    11

    1.25 Mitarbeiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte

    10

    1.26 Mitarbeiter/in der Sektion Recht

    10

    1.27 Mitarbeiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen mit Berechtigung zum Behördensiegel

    10

    1.28 Mitarbeiter/in der Sektion Strategische Führungsunterstützung mit Zugang zu EXEBRC

    10

    1.29 Mitarbeiter/in Gever und Records Management mit Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Inhalten

    10

    1.30 Pressesprecher/in der Sektion Kommunikation

    10

    1.31 Mitarbeiter/in des Bereichs DTI

    10

    2. Funktionen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

    Funktion

    Prüfstufe

    2.1 Stellvertreter/in der/des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte/n

    12

    2.2 Leiter/in des Direktionsbereichs Datenschutz

    11

    2.3 Leiter/in des Direktionsbereichs Öffentlichkeitsprinzip

    11

    2.4 Leiter/in Kompetenzzentren und Internationales

    11

    2.5 Teamleiter/in 1, 2, 3 (Datenschutz)

    11

    2.6 Leiter/in IT

    11

    2.7 Mitarbeiter/in mit regelmässigem Zugang zu Informationen über die innere und äussere Sicherheit

    11

    2.8 Mitarbeiter/in

    10

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