Art. 1 Gegenstand
1
120.421
vom 30. November 2011 (Stand am 28. Juni 2021)
Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK),
gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),
verordnet:
1 SR 120.4
1
1
2 Fassung gemäss Ziff. I der V des BK vom 28. Juni 2021, in Kraft seit 28. Juni 2021 (AS 2022 118).
Bei Personen in Funktionen, für deren Ausübung bisher keine Personensicherheitsprüfung oder eine Personensicherheitsprüfung nach einer tieferen Prüfstufe durchgeführt werden musste, ist die neu vorgeschriebene Personensicherheitsprüfung spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzuleiten.
3 Fassung gemäss Ziff. II der V des BK vom 28. Juni 2021, in Kraft seit 28. Juni 2021 (AS 2022 118).
(Art. 1 Abs. 2)
Funktion | Prüfstufe |
1.1 Vizekanzler/in | |
1.2 Leiter/in des Bereichs DTI / Delegierte/r DTI | |
1.3 Leiter/in des Bereichs Ressourcen | |
1.4 Leiter/in des Stabs der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.5 Persönliche/r Mitarbeiter/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.6 Referent/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.7 Mitarbeiter/in der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen in der Bundeskanzlei | |
1.8 Servicemanager/in Secure Center DTI | |
1.9 Assistent/in der Direktion | |
1.10 Risiko-/BCM-Verantwortliche/r und Stellvertreter/in | 11 |
1.11 Sicherheitsverantwortliche/r und Stellvertreter/in | 11 |
1.12 Leiter/in der Sektion Recht | 11 |
1.13 Leiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte | 11 |
1.14 Leiter/in der Sektion politische Rechte | 11 |
1.15 Leiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen | 11 |
1.16 Leiter/in der Sektion Kommunikation | 11 |
1.17 Stellvertreter/in der Leiterin / des Leiters des Bereichs Ressourcen | 11 |
1.18 Mitarbeiter/in der Sektion Kommunikation mit Zugang zu geheimen Dokumenten | 11 |
1.19 Aussteller/in von elektronischen Zertifikaten (Local Registration Authority Officer, LRA-Officer) | 11 |
1.20 Mitarbeiter/in mit Administratorenrechten sowie Berechtigungsverantwortliche/r von Anwendungen mit VERTRAULICH klassifizierten Inhalten | 11 |
1.21 Informatiksicherheitsbeauftragte/r | 11 |
1.22 Chauffeur/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.23 Bundesratsweibel/in | |
1.24 Sicherheitsbeauftragte/r Standarddienste des Bereichs DTI | |
1.25 Mitarbeiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte | 10 |
1.26 Mitarbeiter/in der Sektion Recht | 10 |
1.27 Mitarbeiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen mit Berechtigung zum Behördensiegel | 10 |
1.28 Mitarbeiter/in der Sektion Strategische Führungsunterstützung mit Zugang zu EXEBRC | 10 |
1.29 Mitarbeiter/in Gever und Records Management mit Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Inhalten | 10 |
1.30 Pressesprecher/in der Sektion Kommunikation | 10 |
1.31 Mitarbeiter/in des Bereichs DTI | 10 |
Funktion | Prüfstufe |
2.1 Stellvertreter/in der/des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte/n | |
2.2 Leiter/in des Direktionsbereichs Datenschutz | |
2.3 Leiter/in des Direktionsbereichs Öffentlichkeitsprinzip | |
2.4 Leiter/in Kompetenzzentren und Internationales | |
2.5 Teamleiter/in 1, 2, 3 (Datenschutz) | |
2.6 Leiter/in IT | |
2.7 Mitarbeiter/in mit regelmässigem Zugang zu Informationen über die innere und äussere Sicherheit | |
2.8 Mitarbeiter/in | |
Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.
In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.
Bitte beachten Sie, dass sich die Website in Entwicklung befindet und gegenwärtig in einer Beta-Version vorliegt. Es können entsprechend Fehler auftauchen oder die Website ist über gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.
Eine Übersicht zum Entwicklungsstand und den momentan verfügbaren Funktionen finden Sie hier.
Die Website ist aktuell nicht vollständig für den Zugriff via Mobile-Geräte optimiert. Es wird daher empfohlen, die Website auf einem Laptop oder Desktop-PC aufzurufen.
Es sei im Weiteren auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen verwiesen.
    Tour durch die Funktionen gefällig?