120.424 PSPV-EDA
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    120.424

    Verordnung des EDA über die Personensicherheitsprüfungen

    (PSPV-EDA)

    vom 14. August 2012 (Stand am 1. September 2012)

    Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA),

    gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),

    verordnet:

    Art. 1 Gegenstand

    1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des EDA nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

    2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

    Art. 2 Aktualisierung des Anhangs

    1 Der Bereich Sicherheit EDA prüft mindestens alle fünf Jahre die Gültigkeit des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

    2 Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV beantragt der Bereich Sicherheit EDA innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

    Anhang

    (Art. 1 Abs. 2)

    Funktionen innerhalb des EDA, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

    1. Generelle Funktionen innerhalb des EDA

    Funktionen

    Prüfstufen

    Generalsekretär/in und Stellvertreter/in

    12

    Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

    12

    Informationschef/in und Stellvertreter/in

    12

    Assistentinnen/Assistenten der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

    12

    Referentinnen/Referenten, Berater/innen

    12

    Staatssekretär/in und Stellvertreter/in

    12

    Direktorinnen/Direktoren und deren Stellvertreter/innen

    12

    Chef/in Sicherheit und Stellvertreter/in

    12

    Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen

    12

    Verantwortliche für Informationsschutz, Informatiksicherheit und Datenschutz

    11

    Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfung (SIBAD)

    11

    Pressesprecher/in

    11

    Weibel/innen der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

    11

    Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

    11

    Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen

    11

    Mitglieder der Lenkungsgruppe Sicherheit und deren ständige Stell­vertreter/innen

    11

    Vizedirektorinnen/Vizedirektoren und deren Stellvertreter/innen

    11

    Risikomanager/in des EDA

    11

    2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDA

    Funktionen

    Prüfstufen

    Missionschefinnen/Missionschefs

    12

    Chefinnen/Chefs der politischen Abteilungen und deren Stell­vertreter/innen

    12

    Chef/in des Integrationsbüros und Stellvertreter/in

    12

    Spezialistinnen/Spezialisten IT-Betrieb

    12

    Chef/in des Krisenmanagementzentrums und Stellvertreter/in

    12

    Mitarbeiter/innen mit Zugang zu klassifizierten Informationen der NATO oder der EU

    11

    Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die laut Stellenbeschreibung regelmässigen und weitreichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte oder regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bundes gefährden könnte, insbesondere Sondergesandte

    12

    Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammen­arbeit, die laut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu GEHEIM klassifizierten Informationen haben, zum Beispiel Verantwortliche oder Mitglieder von Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Abrüstung und der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen, internationalen Finanzfragen oder Entführungen von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland befassen, Mitarbeiter/innen, die laufend mit Dossiers zu diesen Themen beauftragt sind, Mitarbeiter/innen, die die Schweiz regelmässig bei heiklen Verhandlungen vertreten, und Mitarbeiter/innen, die regelmässig Zugang zu Bundesrats- und Parlamentsgeschäften haben

    11

    Mitarbeiter/innen des diplomatischen und des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die laut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Informationen haben

    10

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