Art. 1 Form des Anstellungsverhältnisses
Das Anstellungsverhältnis beruht auf einem öffentlichrechtlichen, schriftlichen Anstellungsvertrag zwischen dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE)2 und seinen Angestellten.
2 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) angepasst. Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.