172.220.111.323.1 Verordnung des EFD über einen Pilotversuch des EJPD zur Untersuchung und Beurteilung von Einsätzen ausserhalb der Betriebszeiten und die Entschädigung für diese Einsätze
Favoriten
In Entwicklung (-_-;)
Aa
Aa
Aa
  • Kontaktformular

    Sind Sie auf einen Fehler gestossen? Oder haben Sie eine Idee für zukünftige Funktionen? Gerne nehmen wir Ihr Feedback auf. Herzlichen Dank!

    Sie können optional Ihre Email-Adresse für allfällige Rückfragen angeben. Diesfalls stimmen Sie einer entsprechenden Bearbeitung dieser persönlichen Daten für den vorliegenden Zweck zu.

    Neben Ihrer Nachricht wird die aktuelle URL, Zeit und Datum der Nachricht sowie eine generische Information zur Art des genutzten Browsers mitgeschickt (bspw. "Chrome"). Die IP-Adresse oder sonstige Informationen werden nicht übermittelt oder gespeichert.

    Es sei im Weiteren auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

    Pinnwand Alle Elemente minimieren/maximieren Alle Elemente entfernen Pinnwand als PDF drucken

    Text vorbereiten...

    172.220.111.323.1

    Verordnung des EFD über einen Pilotversuch des EJPD zur Untersuchung und Beurteilung von Einsätzen ausserhalb der Betriebszeiten und die Entschädigung für diese Einsätze

    vom 23. Mai 2023 (Stand am 1. Juli 2023)

    Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),

    gestützt auf Artikel 18a Absatz 2 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011 (BPV),

    verordnet:

    Art. 1 Zweck

    Mit dem Pilotversuch des Informatik-Service-Centers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sollen im Rahmen des Modells Business- Development-Operations (BizDevOps) für die Anwendung NewVostra die Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten des ISC-EJPD und die Entschädigung für die Einsätze untersucht und beurteilt werden.

    Art. 2 Geltungsbereich

    Diese Verordnung gilt für die Angestellten des ISC-EJPD, die im Produktteam des Modells BizDevOps für die Anwendung NewVostra arbeiten.

    Art. 3 Teilnahme

    1 Die Teilnahme am Pilotversuch ist für die Angestellten freiwillig.

    2 Angestellte, die am Pilotversuch teilnehmen, erklären sich bereit, Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten des ISC-EJPD (22.00–6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) zu leisten.

    3 Sie werden bei Bedarf für einen Einsatz kontaktiert. Sie können von Fall zu Fall entscheiden, ob sie einen Einsatz leisten wollen oder nicht.

    Art. 4 Entschädigung

    1 Die Angestellten erhalten für geleistete Einsätze eine pauschale Entschädigung von 240 Franken pro Tag.

    2 Die gesamte Einsatzzeit wird als Arbeitszeit angerechnet.

    Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b BPV ist nicht anwendbar.

    WICHTIGER HINWEIS

    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

    In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.

    Willkommen bei Omnius EasyReaderbeta

    Omnius EasyReader ist ein Tool für ein effizienteres Arbeiten mit Schweizer Bundeserlassen.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Website in Entwicklung befindet und gegenwärtig in einer Beta-Version vorliegt. Es können entsprechend Fehler auftauchen oder die Website ist über gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

    Eine Übersicht zum Entwicklungsstand und den momentan verfügbaren Funktionen finden Sie hier.

    Die Website ist aktuell nicht vollständig für den Zugriff via Mobile-Geräte optimiert. Es wird daher empfohlen, die Website auf einem Laptop oder Desktop-PC aufzurufen.

    Es sei im Weiteren auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen verwiesen.

        Tour durch die Funktionen gefällig?