Art. 1 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten im Intranet und im Extranet des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (Web EDA).
2 Das Intranet des EDA (Intranet EDA) ist eine geschützte Informationsplattform, die für einen begrenzten zugangsberechtigten Personenkreis zugänglich ist.
3 Das Extranet des EDA (Extranet EDA) ist eine Erweiterung des Intranets, auf die nebst Zugangsberechtigte des Intranets ausgewählte externe Personen einen passwortgeschützten Zugang haben.