Art. 1 Berufsbild
Fotomedienfachfrauen und -männer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind in einem Fotomedienbetrieb Fachleute für die Beratung und Verarbeitung fotografischer und audiovisueller Daten.
- b.
- Sie erstellen selbstständig oder im Team Foto- und Filmaufnahmen im Studio oder vor Ort; dabei setzen sie betriebsspezifische Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz um.
- c.
- Sie verarbeiten und gestalten selbst erstellte oder von Kundinnen und Kunden übernommene fotografische und audiovisuelle Daten, ergänzen sie mit Texten und Grafiken und geben diese für verschiedene Medien aus.
- d.
- Sie führen Verkaufsgespräche und Beratungen für Produkte und Dienstleistungen im Fotomedienbereich durch und wirken bei Werbe- und Marketingmassnahmen mit.