Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Hotellerieangestellte / Hotellerieangestellter.
2 Hotellerieangestellte zeichnen sich namentlich durch folgende Tätigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie führen Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich aus und wirken im Verpflegungsbereich mit.
- b.
- Sie führen Arbeiten in der Fertigung, der Werterhaltung und der Logistik aus.
- c.
- Sie denken und handeln betriebsgerecht sowie gäste- und teamorientiert.