Art. 1 Berufsbild
Lebensmittelpraktikerinnen und Lebensmittelpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie bedienen Anlagen für die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln oder Getränken im Auftrag einer vorgesetzten Person.
- b.
- Sie führen ihre Aufträge gewissenhaft, genau und ressourcenschonend aus; dabei setzen sie die Vorgaben in Bezug auf Qualität, Hygiene, Umweltschutz und Arbeitssicherheit zuverlässig um; sie kommunizieren mit dem Team und instruieren das Personal.
- c.
- Sie verfügen über Basiskenntnisse im Bereich der Lebensmittel- und Getränketechnologie und sind in der Lage Produktequalitätsabweichungen und Störungen an der Produktionsanlage frühzeitig zu erkennen.