Art. 1 Berufsbild
Köchinnen auf Stufe EFZ und Köche auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie befassen sich mit der Verarbeitung und Veredelung von Nahrungsmitteln zu warmen und kalten Gerichten;
- b.
- sie denken und handeln gäste- und teamorientiert, betriebswirtschaftlich und ökologisch;
- c.
- sie beherrschen die Grundsätze von Hygiene, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.