Art. 1 Berufsbild
Grafikerinnen und Grafiker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie visualisieren Botschaften, Informationen und Marken in einem breit gefächerten Arbeitsumfeld; sie konzipieren, entwerfen, gestalten und realisieren gedruckte, digitale, interaktive, bewegte und dreidimensionale Medien.
- b.
- Sie entwickeln Kommunikationsstrategien und Gestaltungskonzepte und setzen diese mediengerecht um; dazu beobachten sie Trends und Entwicklungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, ökologischen, technischen oder wissenschaftlichen Bereich sowie im Marktumfeld und führen die notwendigen Analysen durch.
- c.
- Sie recherchieren und analysieren die Grundlagen zur Erreichung der Ziele eines Gestaltungsprojekts; sie planen, begleiten und überprüfen den Projektverlauf; dabei berücksichtigen sie wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte.
- d.
- Sie setzen ihre Kreativität, ihre konzeptionellen Fähigkeiten sowie ihre gestalterisch-handwerklichen und sprachlichen Kompetenzen mit dem Ziel ein, die kommunikativen Absichten der Auftraggebenden optimal zu erfüllen; dabei ziehen sie bei Bedarf Fachpersonen bei.
- e.
- Sie setzen Gestaltungskonzepte mediengerecht um, erarbeiten Produktionsunterlagen und begleiten Produktionsprozesse aktiv.
- f.
- Sie bereiten Projektinhalte in geeigneter Form für eine überzeugende Präsentation auf und vermitteln Arbeitsbereiche und Kompetenzen zielgruppengerecht mit einem kompetenten medialen Auftritt.
- g.
- Sie zeichnen sich durch selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln, Organisationstalent, Innovationsfreude und Erfindergeist, vernetztes Denken und Handeln, Neugierde, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit und Belastbarkeit aus.