Art. 1 Berufsbild
Wohntextilgestalterinnen und Wohntextilgestalter auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- sie konfektionieren und montieren dekorative Produkte im Inneneinrichtungsbereich fachgerecht und auftragsgemäss;
- b.
- sie assistieren bei der Kundenbedienung und bearbeiten Kundenaufträge selbstständig mit den entsprechenden Dokumenten;
- c.
- sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit konsequent um;
- d.
- für die selbständige und kompetente Ausführung der einzelnen Arbeiten verfügen sie über Interesse an modernen Kommunikations- und Fabrikationsmitteln und den entsprechenden Arbeitstechniken. Kundengerechtes Handeln, angemessene Flexibilität, eigenständiges sowie teamorientiertes Arbeiten zeichnen sie besonders aus.