Art. 1 Berufsbild
Baupraktikerinnen und Baupraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie erbringen im Team vielfältige handwerkliche Leistungen auf der Baustelle.
- b.
- Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
- c.
- Sie erbringen ihre Leistungen anforderungsgerecht und wirtschaftlich.