Art. 1 Berufsbild
Fachfrauen Bewegungs- und Gesundheitsförderung und Fachmänner Bewegungs- und Gesundheitsförderung auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verfügen über ein adäquates Wissen in Bewegungs- und Gesundheitsförderung und erbringen in Gesundheits- und Fitnesscentern und ähnlichen öffentlichen und privaten Institutionen Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsförderung durch Bewegung und Entspannung;
- b.
- Sie fördern einen gesunden Lebensstil und betreuen Kundinnen und Kunden aller Altersklassen, die an Bewegung, Entspannung und Gesundheitsförderung interessiert sind;
- c.
- Sie ermitteln Bedürfnisse und Anliegen, machen eine Datenerhebung nach Standardvorgabe und stimmen Bewegungs- und Entspannungsmethoden nach definierten Vorgaben auf die Kundinnen und Kunden ab und unterstützen sie in der Durchführung von Programmen und Methoden;
- d.
- Sie sind fähig, Beratungs- und Verkaufsgespräche zu führen und administrative Arbeiten nach definierten Vorgaben auszuführen sowie eine gesundheitsfördernde Umgebung zu schaffen.