Art. 1 Berufsbild
Interaktivmediendesignerinnen und Interaktivmediendesigner auf Stufe EFZ (Interactive Media Designer EFZ) beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie bereiten auf der Grundlage von Kundenaufträgen und -bedürfnissen Projekte mit interaktiven digitalen Inhalten vor. Sie erstellen und präsentieren kreative Ideen und Vorkonzeptionen.
- b.
- Sie entwickeln kreative Konzepte für interaktive digitale Kommunikationsmittel auf der Grundlage von fundierten Recherchen und präsentieren sie adressatengerecht.
- c.
- Sie spezifizieren die Inhalte wie auch das Design, die Funktionen und die Interaktionen für interaktive digitale Kommunikationsmittel und stellen sie mittels handwerklicher Techniken und entsprechender Hard- und Software gemäss Konzept her.
- d.
- Sie testen und publizieren interaktive digitale Kommunikationsmittel auf digitalen Kommunikationssystemen und schliessen die Projekte ab.
- e.
- Sie berücksichtigen bei diesen Arbeiten die Grundlagen der Usability im Verständnis von User Interface und User Experience. Sie beachten und integrieren in kreativer Weise die ethischen, sozialen, kulturellen, ökologischen und rechtlichen Gegebenheiten, Entwicklungen und Standards in ihrer Arbeit.
- f.
- Sie sind sich bewusst, dass die betrieblichen Abläufe und Prozesse nur dann funktionieren, wenn die Mitarbeitenden ihre Arbeiten betriebsgerecht organisieren. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss allgemeinen und betrieblichen Vorgaben rationell, energie- und ressourceneffizient sowie zeitgemäss.
- g.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.