Art. 1 Berufsbild
1 Betriebsinformatikerinnen und -informatiker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie nehmen neue Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) in Betrieb und führen neue Applikationen im Betrieb ein.
- b.
- Sie überwachen die Server und das Netz des eigenen Betriebs und stellen deren Funktion sicher.
- c.
- Sie instruieren und unterstützen Benutzerinnen und Benutzer im Umgang mit ICT-Mitteln, gehen Problemen nach und lösen diese.
- d.
- Sie vermitteln mit hoher Sozialkompetenz zwischen Benutzerinnen und Benutzern und spezialisierten ICT-Fachpersonen.
- e.
- Sie entwickeln Applikationen für den Einsatz im Betrieb.
- f.
- Sie arbeiten projektorientiert mit Standardprozessen und -methoden.