Art. 1 Gegenstand, Grundsätze und Zweck
1 Diese Verordnung regelt die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung im Jahre 2022 angesichts der Covid-19-Epidemie.
2 Die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung 2022 findet gemäss den Bestimmungen der Verordnung des SBFI vom 16. November 20162 über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (VEBMP) statt. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Bestimmungen.
3 Lässt die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung 2022 aus zwingenden gesundheitspolizeilichen Gründen nicht zu, so können die Prüfungen teilweise in Abweichung von der VEBMP gemäss den nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt werden.
4 Die vorliegende Verordnung bezweckt, dass die Absolvierenden der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung 2022 die Möglichkeit erhalten, trotz der Covid-19-Epidemie eine eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung abzulegen, die es ihnen erlaubt, das weiterführende Studium aufzunehmen.