Art. 1 Organisation
1 Das wissenschaftliche, administrative und technische Personal der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) verfügt über eine Personalkommission mit fünf bis zehn Mitgliedern.
2 Bei der Zusammensetzung ist auf eine angemessene Vertretung der Regionalinstitute, Sparten, Personalkategorien und Geschlechter zu achten.
3 Die Personalkommission organisiert die Wahl ihrer Mitglieder.
4 Sie wählt das Präsidium; dieses kann aus einer oder zwei Personen bestehen.
5 Sie kann für einzelne Geschäfte weitere Mitarbeitende einbeziehen.