Art. 1 Gegenstand, Grundsätze und Zweck
1 Diese Verordnung regelt die Sommersessionen der schweizerischen Maturitätsprüfung 2022 (schweizerische Maturitätsprüfung 2022) angesichts der Covid-19-Epidemie.
2 Die schweizerische Maturitätsprüfung 2022 findet gemäss den Bestimmungen der Verordnung vom 7. Dezember 19983 über die schweizerische Maturitätsprüfung und den Richtlinien der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) vom März 20114 für die schweizerische Maturitätsprüfung statt. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Bestimmungen.
3 Die SMK stellt die Durchführung der schweizerischen Maturitätsprüfung 2022 unter Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Vorgaben von Bund und Kantonen sicher.
4 Lässt die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung der schweizerischen Maturitätsprüfung 2022 aus zwingenden gesundheitspolizeilichen Gründen nicht zu, so kann die SMK im Rahmen dieser Verordnung von den Vorgaben nach Absatz 2 abweichen.
5 Die nach dieser Verordnung durchgeführte schweizerische Maturitätsprüfung 2022 soll eine Überprüfung erlauben, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die Hochschulreife gemäss Artikel 8 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung erlangt haben.
4 www.sbfi.admin.ch > Bildung > Maturität > Gymnasiale Maturität > Schweizerische Maturitätsprüfung