Art. 1
Die Unterstützung von Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhabe hat zum Ziel:
- a.
- die Auseinandersetzung mit Kultur und die kulturelle Betätigung möglichst vieler zu fördern sowie Hindernisse in Bezug auf die Teilhabe am kulturellen Leben abzubauen;
- b.
- den Wissensaustausch, die Vernetzung und die Koordination der Akteure zu stärken;
- c.
- die konzeptionellen und die statistischen Grundlagen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe zu vertiefen.