Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Durchführung von Betriebssicherheitsverfahren im Rahmen der Satellitennavigationsprogramme Galileo und European Geostationary Navigation Overlay Service (EGNOS).
2 Sie gilt für Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts (Betriebe) mit Sitz in der Schweiz, die sich um einen sicherheitsempfindlichen Auftrag im Rahmen der Programme nach Absatz 1 bewerben wollen und dafür eine nationale Betriebssicherheitserklärung benötigen.