Mit der Prüfung für die Waffenhandelsbewilligung soll festgestellt werden, ob der Kandidat oder die Kandidatin über die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse verfügt, welche eine sichere Führung eines Waffenhandels gewährleisten.
1 Die Prüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Der theoretische Teil ist schriftlich abzulegen.
2 Die Prüfung wird von amtlichen Sachverständigen abgenommen.
3 Die Zentralstelle Waffen erarbeitet die Prüfungsunterlagen und stellt diese den Kantonen zur Verfügung. Sie erarbeitet Richtlinien, insbesondere zur Durchführung und Bewertung der Prüfungen.
Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
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