Art. 1 Aufgaben des VSG
1 Der Verband der schweizerischen Gasindustrie (VSG) trifft für den Fall einer schweren Mangellage in den Bereichen Beschaffung, Speicherung, Transport, Verteilung und Verbrauch von Erdgas und von gasförmigen Energieträgern aus erneuerbaren Quellen die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen.
2 …2
3 Er wahrt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Interessen der Verbraucher von Erdgas und von gasförmigen Energieträgern aus erneuerbaren Quellen.
2 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 10. Mai 2023, mit Wirkung seit 1. Juni 2023 (AS 2023 233).