Art. 1
Die Ausgabe von Schweizerfranken-Anleihen ausländischer Schuldner wird von der Umsatzabgabe ausgenommen.
641.131
vom 15. März 1993 (Stand am 1. April 1993)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 27. Juni 19731 über die Stempelabgaben,
verordnet:
Die Ausgabe von Schweizerfranken-Anleihen ausländischer Schuldner wird von der Umsatzabgabe ausgenommen.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1993 in Kraft.
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