641.153 Verordnung über die Verzinsung ausstehender Stempelabgaben
Favoriten
In Entwicklung (-_-;)
Aa
Aa
Aa
  • Kontaktformular

    Sind Sie auf einen Fehler gestossen? Oder haben Sie eine Idee für zukünftige Funktionen? Gerne nehmen wir Ihr Feedback auf. Herzlichen Dank!

    Sie können optional Ihre Email-Adresse für allfällige Rückfragen angeben. Diesfalls stimmen Sie einer entsprechenden Bearbeitung dieser persönlichen Daten für den vorliegenden Zweck zu.

    Neben Ihrer Nachricht wird die aktuelle URL, Zeit und Datum der Nachricht sowie eine generische Information zur Art des genutzten Browsers mitgeschickt (bspw. "Chrome"). Die IP-Adresse oder sonstige Informationen werden nicht übermittelt oder gespeichert.

    Es sei im Weiteren auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

    Pinnwand Alle Elemente minimieren/maximieren Alle Elemente entfernen Pinnwand als PDF drucken

    Text vorbereiten...

    641.153

    Verordnung über die Verzinsung ausstehender Stempelabgaben

    vom 29. November 1996 (Stand am 1. Januar 1997)

    Das Eidgenössische Finanzdepartement,

    gestützt auf Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 19731 über die Stempel­abgaben,

    verordnet:

    Art. 1

    1 Der Verzugszins, der nach Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 19732 über die Stempelabgaben bei verspäteter Entrichtung der Abgabe geschuldet wird, be­trägt ab 1. Januar 1997 jährlich 5 Prozent.

    2 Auf den vor dem 1. Januar 1997 zur Zahlung fällig gewordenen, aber erst später entrichteten Abgabebeträgen findet für die Zeit bis zum 31. Dezember 1996 noch der Zinssatz von 6 Prozent Anwendung.

    Art. 2

    1 Die Verordnung vom 30. April 19903 über die Verzinsung ausstehender Stempel­abgaben wird aufgehoben.

    2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

    WICHTIGER HINWEIS

    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

    In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.

    Willkommen bei Omnius EasyReaderbeta

    Omnius EasyReader ist ein Tool für ein effizienteres Arbeiten mit Schweizer Bundeserlassen.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Website in Entwicklung befindet und gegenwärtig in einer Beta-Version vorliegt. Es können entsprechend Fehler auftauchen oder die Website ist über gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

    Eine Übersicht zum Entwicklungsstand und den momentan verfügbaren Funktionen finden Sie hier.

    Die Website ist aktuell nicht vollständig für den Zugriff via Mobile-Geräte optimiert. Es wird daher empfohlen, die Website auf einem Laptop oder Desktop-PC aufzurufen.

    Es sei im Weiteren auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen verwiesen.

        Tour durch die Funktionen gefällig?