Art. 1 Organisation
1 Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2 Es organisiert sich selber und führt eine eigene Rechnung.
3 Es wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Der nuklearen Sicherheit ist bei der Aufgabenerfüllung Vorrang gegenüber finanziellen Aspekten einzuräumen.
4 Der Bundesrat legt den Sitz des ENSI fest.