Art. 12 Gegenstand
Dieses Reglement regelt die Organisation und die Geschäftsführung der Elektrizitätskommission (ElCom) nach Artikel 21 und 22 StromVG sowie ihre Zusammenarbeit mit den übrigen mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragten Stellen.
2 Fassung gemäss Ziff. I der V der ElCom vom 13. Sept. 2011, vom Bundesrat genehmigt am 9. Dez. 2011 und in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 6227).