Art. 1 Ziele
1 Der Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschluss, HGV-Anschluss) soll die Schweiz als Wirtschafts- und Tourismusstandort stärken sowie den internationalen Strassen- und Luftverkehr so weit wie möglich auf die Schiene verlagern.
2 Der HGV-Anschluss soll insbesondere die Reisezeiten zwischen der Schweiz und München, Ulm und Stuttgart einerseits sowie Paris, Lyon und Südfrankreich andererseits verkürzen.