742.140.5 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur
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    742.140.5

    Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur

    vom 21. Juni 2019 (Stand am 1. Januar 2020)

    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

    gestützt auf Artikel 48c Absatz 1 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. Oktober 20182,

    beschliesst:

    Art. 1

    1 Für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wird der Ausbauschritt 2035 beschlossen.

    2 Dieser umfasst:

    a.
    bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) folgende Massnahmen:
    1.
    La Plaine–Genf–Lausanne–Biel/Bienne: Leistungssteigerung und Kapazitätsausbau,
    2.
    Lausanne–Brig: Kapazitätsausbau,
    3.
    Lausanne–Bern: Kapazitätsausbau,
    4.
    Bern–Neuenburg–Le Locle: Kapazitätsausbau und Beschleunigung, (Direktverbindung),
    5.
    Delsberg–Basel: Kapazitätsausbau,
    6.
    Biel/Bienne–Zürich und Bern–Zürich: Leistungssteigerung und Kapazitätsausbau,
    7.
    Zofingen–Lenzburg: Kapazitätsausbau,
    8.
    Zürich–Winterthur–Stein am Rhein und Tösstal: Kapazitätsausbau und Beschleunigung,
    9.
    Zürich–Bülach–Schaffhausen: Kapazitätsausbau,
    10.
    Zürich Stadelhofen–Zürcher Oberland und rechtes Zürichseeufer: Kapazitäts­ausbau,
    11.
    Winterthur–Konstanz, Winterthur–Romanshorn und Winterthur–St. Gallen–St. Margrethen mit Doppelspur Rorschach–Rorschach Stadt: Kapazitätsausbau und Beschleunigung,
    12.
    Ziegelbrücke–Linthal: Kapazitätsausbau,
    13.
    Olten–Luzern: Kapazitätsausbau,
    14.
    Luzern–Zug–Zürich: Kapazitätsausbau und Beschleunigung;
    b.
    bei folgenden Infrastrukturbetreiberinnen Leistungssteigerungen oder Kapazitätsausbauten:
    1.
    Compagnie du chemin de fer Lausanne-Echallens-Bercher SA: Lau­sanne–Echallens,
    2.
    Transports de la région Morges–Bière–Cossonay SA: Délices–Morges,
    3.
    Transports Vallée-de-Joux–Yverdon-les-Bains–Sainte-Croix SA: Lau­sanne–Orbe, Yverdon–Valeyres,
    4.
    Chemin de fer Montreux Oberland Bernois SA: Montreux–Les Avants– Zweisimmen,
    5.
    Transports Publics du Chablais SA: Aigle–Monthey–Champéry, Aigle–Leysin,
    6.
    Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG: Visp–Zermatt,
    7.
    Transports publics fribourgeois Infrastructure (TPF INFRA) SA: Broc Fabrique–Fribourg/Freiburg,
    8.
    BLS Netz AG: Ferden–Mitholz und Frutigen–Wengi-Ey (Bahntechnik-Ausrüstung), Ausbau Bahnhof Brig, Bern–Niederscherli, Ausbau Bahn­hof Ins,
    9.
    Regionalverkehr Bern-Solothurn AG: Bern–Zollikofen, Bern–Deisswil, Bern–Gümligen Siloah,
    10.
    Baselland Transport AG: Leimental–Basel, Waldenburg–Liestal,
    11.
    Aare Seeland mobil AG: Solothurn–Flumenthal,
    12.
    Aargau Verkehr AG: Berikon-Widen–Dietikon,
    13.
    Sihltal Zürich Uetliberg Bahn AG: Sihltal,
    14.
    Frauenfeld-Wil-Bahn AG: Frauenfeld–Wil einschliesslich neuer Haltestelle Wil West,
    15.
    Rhätische Bahn AG: Bahnhof Landquart, St. Moritz–Tirano, Prättigau,
    16.
    Schweizerische Südostbahn AG: Wädenswil–Einsiedeln einschliesslich neuer Haltestelle Wädenswil-Reidbach, Arth-Goldau–Pfäffikon,
    17.
    Zentralbahn AG: Luzern–Interlaken Ost und Luzern–Engelberg,
    18.
    Ferrovie Luganesi SA: Bioggio–Lugano Centro,
    19.
    Ferrovie Autolinee Regionali Ticinesi SA: Locarno–Intragna;
    c.
    neue Haltestellen:
    1.
    SBB: St-Imier-La-Clef, Yverdon Y-Parc, Collombey-Muraz la Barme, Agy, Thun Nord, Dornach Apfelsee, Oensingen Dorf, Winterthur Grüze Nord, Bellinzona Piazza Indipendenza,
    2.
    Transports de Martigny et Régions SA: Martigny-Expo,
    3.
    Berner Oberland-Bahn AG: Wilderswil Flugplatz,
    4.
    BLS Netz AG: Kleinwabern,
    5.
    Chemins de fer du Jura SA: Noirmont Sous-la-Velle,
    6.
    DB-Netz AG: Basel Solitude;
    d.
    betriebliche Anlagen;
    e.
    Bundesbeitrag zur Finanzierung von grenzüberscheitenden Massnahmen;
    f.
    verschiedene Einzelinvestitionen;
    g.
    Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt: Langfristperspektive, Planungen und Vorstudien;
    h.
    Projektierung (inkl. Auflageprojekt) für Kapazitätsausbau Knoten Luzern (Durchgangsbahnhof);
    i.
    Projektierung für Kapazitätsausbau Knoten Basel (Herzstück der trinationalen S-Bahn Basel);
    j.
    Projektaufsicht.

    3 Der Bundesrat legt der Bundesversammlung bis 2026 eine Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt vor. Für diesen werden insbesondere folgende Massnahmen geprüft:

    a.
    Aarau–Zürich (Direktverbindung): Kapazitätsausbau;
    b.
    Knoten Luzern (Durchgangsbahnhof): Kapazitätsausbau;
    c.
    Knoten Basel (Herzstück der trinationalen S-Bahn Basel): Kapazitätsausbau;
    d.
    Lausanne–Bern: Beschleunigung und Kapazitätsausbau;
    e.
    Winterthur–St. Gallen: Beschleunigung;
    f.
    Behebung von Engpässen und Verdichtung des Angebotes im Agglomera­tions- und Regionalverkehr sowie Zugang zu den Tourismusregionen.

    4 Werden die Mittel, die für die Massnahmen in Absatz 2 vorgesehen sind, nicht ausgeschöpft, so kann die Bundesversammlung über eine vorgezogene Umsetzung der unter Absatz 3 aufgeführten Massnahmen beschliessen. Eine Umwidmung von Mitteln ist möglich, wenn die in Absatz 3 aufgeführte Massnahme weit fortgeschritten ist und die weiteren Projektphasen aufgrund der fehlenden Mittel behindert würden.

    Art. 2

    1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

    2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

    Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 20203

    3 BRB vom 12. Nov. 2019

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