742.141.11 AB-EBV
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    742.141.11

    Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung

    (AB-EBV)1

    vom 15. Dezember 1983 (Stand am 1. November 2020)

    1 Der Text der Ausführungsbestimmungen, enthaltend auch die vom UVEK erlassene und auf den 1. November 2020 in Kraft gesetzte 12. Revision der Ausführungsbestimmungen vom 15. Dezember 1983 zur Eisenbahnverordnung (SR 742.141.11), wird in der AS nicht veröffentlicht (siehe AS 1983 1924, 1994 318, 1997 1638, 2001 1975, 2002 3890, 2003 4037, 2004 4633, 2006 2357, 2010 1271, 2012 1197, 2013 2321, 2014 697, 2016 1219, 2020 3513). Die zuletzt geänderten Blätter der Ausführungsbestimmungen enthalten den Vermerk «Ausgabe: 01.11.2020». Die Texte können beim Bundesamt für Bauten und Logi­stik (BBL), Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern (www.bundespublikationen.admin.ch) bezogen oder auf der Internetseite www.bav.admin.ch > Grundlagen > Vorschriften eingesehen werden.

    In Kraft getreten am 1. Januar 1998

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    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

    In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.

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