Art. 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, der Verordnung (EU) 2018/395 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 insbesondere für:
- a.
- die Erteilung, Verlängerung, Erneuerung und den Entzug von Ausweisen und Berechtigungen für Pilotinnen und Piloten;
- b.
- die Zulassung und die Beaufsichtigung von Personen und Betrieben, die für die Flugausbildung oder die Flugsimulatoren-Ausbildung und für die Bewertung der Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten verantwortlich sind;
- c.
- die Zulassung und die Beaufsichtigung flugmedizinischer Sachverständiger und fliegerärztlicher Zentren;
- d.
- die flugmedizinische Beurteilung von Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern sowie die Qualifikation der für diese Beurteilung zuständigen Personen und Betriebe.