784.402 Covid-19-Verordnung elektronische Medien
Favoriten
In Entwicklung (-_-;)
Aa
Aa
Aa
  • Kontaktformular

    Sind Sie auf einen Fehler gestossen? Oder haben Sie eine Idee für zukünftige Funktionen? Gerne nehmen wir Ihr Feedback auf. Herzlichen Dank!

    Sie können optional Ihre Email-Adresse für allfällige Rückfragen angeben. Diesfalls stimmen Sie einer entsprechenden Bearbeitung dieser persönlichen Daten für den vorliegenden Zweck zu.

    Neben Ihrer Nachricht wird die aktuelle URL, Zeit und Datum der Nachricht sowie eine generische Information zur Art des genutzten Browsers mitgeschickt (bspw. "Chrome"). Die IP-Adresse oder sonstige Informationen werden nicht übermittelt oder gespeichert.

    Es sei im Weiteren auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

    Pinnwand Alle Elemente minimieren/maximieren Alle Elemente entfernen Pinnwand als PDF drucken

    Text vorbereiten...

    784.402

    Verordnung über Übergangsmassnahmen zugunsten der elektronischen Medien im Zusammenhang mit dem Coronavirus

    (Covid-19-Verordnung elektronische Medien)

    vom 20. Mai 2020 (Stand am 1. Dezember 2020)

    Der Schweizerische Bundesrat,

    gestützt auf Artikel 14 des Covid-19-Gesetzes vom 25. September 20201,2

    verordnet:

    1 SR 818.102

    2 Fassung gemäss Ziff. I 5 der V vom 7. Okt. 2020 über die Abstützung der Covid-19-Verordnungen auf das Covid-19-Gesetz, in Kraft seit 8. Okt. 2020 (AS 2020 3971).

    Art. 1 Gegenstand

    1 Diese Verordnung regelt folgende durch die ausserordentliche Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) bedingten Beiträge für die Jahre 2020 und 2021:3

    a.4
    b.
    die Finanzierung der Basisdienste der nationalen Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Entlastung der Anbieter elektronischer Medien.

    2 Die Massnahmen nach dieser Verordnung ergänzen die Unterstützungsmassnahmen nach dem Bundesgesetz vom 24. März 20065 über Radio und Fernsehen (RTVG).

    3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Dez. 2020 (AS 2020 4673).

    4 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, mit Wirkung seit 1. Dez. 2020 (AS 2020 4673).

    5 SR 784.40

    Art. 26

    6 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, mit Wirkung seit 1. Dez. 2020 (AS 2020 4673).

    Art. 3 Agenturleistungen

    1 Für die Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2021 übernimmt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Rahmen der verfügbaren Mittel die Abonnementskosten der Basisdienste Text der Nachrichtenagentur Keystone-SDA in Bezug auf die Nutzungsrechte für elektronische Medien.7

    2 Das BAKOM vergütet die Abonnementskosten, die von den Anbietern elektronischer Medien gemäss Vertrag und bestehenden Tarifen zu tragen sind, direkt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese reduziert die Rechnungen an die Anbieter in diesem Umfang.

    7 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Dez. 2020 (AS 2020 4673).

    Art. 4 Finanzierung und Höhe der Beiträge

    1–3 ...8

    4 Für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen nach Artikel 3 stehen höchstens 10 Millionen Franken aus bisher nicht verwendetem Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen nach Artikel 40 Absatz 3 RTVV zur Verfügung.

    8 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, mit Wirkung seit 1. Dez. 2020 (AS 2020 4673).

    Art. 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer

    1 Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.

    2 Sie gilt für die Dauer von sechs Monaten ab Inkrafttreten.

    3 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.9

    9 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Dez. 2020 (AS 2020 4673).

    WICHTIGER HINWEIS

    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

    In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.

    Willkommen bei Omnius EasyReaderbeta

    Omnius EasyReader ist ein Tool für ein effizienteres Arbeiten mit Schweizer Bundeserlassen.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Website in Entwicklung befindet und gegenwärtig in einer Beta-Version vorliegt. Es können entsprechend Fehler auftauchen oder die Website ist über gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

    Eine Übersicht zum Entwicklungsstand und den momentan verfügbaren Funktionen finden Sie hier.

    Die Website ist aktuell nicht vollständig für den Zugriff via Mobile-Geräte optimiert. Es wird daher empfohlen, die Website auf einem Laptop oder Desktop-PC aufzurufen.

    Es sei im Weiteren auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen verwiesen.

        Tour durch die Funktionen gefällig?