Art. 1 Länderliste Rindfleisch
Anhang 1 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Rinder der Art Bos taurus mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
817.022.81
vom 28. Mai 2025 (Stand am 1. Juli 2025)
Anhang 1 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Rinder der Art Bos taurus mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
Anhang 2 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Schweine mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
Anhang 3 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Hühner und Truthühner mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
Anhang 4 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Frösche mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
Anhang 5 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Kühe mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
Anhang 6 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Haushühner (Gallus gallus domesticus) mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.
1 Das EDI kann weitere Länder auf deren begründeten Antrag hin in die Länderlisten aufnehmen. Im Antrag muss das Land nachweisen, dass seine Gesetzgebung die Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV verbietet.
2 Alle zwei Jahre werden die Länderlisten überprüft. Verbietet ein Land auf den Listen die Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV nicht mehr, wird es aus der jeweiligen Liste gestrichen.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
(Art. 1)
Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für das Enthornen ohne Schmerzausschaltung |
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Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für die Kastration ohne Schmerzausschaltung |
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(Art. 2)
Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für das Kupieren des Schwanzes ohne Schmerzausschaltung |
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Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für das Abklemmen der Zähne ohne Schmerzausschaltung |
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Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für die Kastration ohne Schmerzausschaltung |
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(Art. 3)
Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Tierart |
Verbot für das Kupieren des Schnabels ohne Schmerzausschaltung |
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(Art. 4)
Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für die Abtrennung der Froschschenkel ohne Betäubung |
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(Art. 5)
Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für das Enthornen ohne Schmerzausschaltung |
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(Art. 6)
Diese Liste enthält noch keine Einträge.
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Land |
Verbot für das Kupieren des Schnabels ohne Schmerzausschaltung |
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