Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung legt fest, welche Arbeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 ArGV 5 für Jugendliche als gefährlich gelten.
822.115.2
vom 12. Januar 2022 (Stand am 1. Januar 2023)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF),
gestützt auf Artikel 4 Absatz 3 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September 20071 (ArGV 5),
verordnet:
Diese Verordnung legt fest, welche Arbeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 ArGV 5 für Jugendliche als gefährlich gelten.
Folgende Arbeiten gelten aufgrund der psychischen Belastung für Jugendliche als gefährlich:
Folgende Arbeiten gelten aufgrund der körperlichen Belastung für Jugendliche als gefährlich:
2 Die Berichtigung vom
Folgende Arbeiten gelten aufgrund der damit verbundenen physikalischen Einwirkungen für Jugendliche als gefährlich:
3 Die ISO-Norm SN EN 12198-1 kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur, www.snv.ch.
4 Die ISO-Norm DIN EN 60825-1 kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8040 Winterthur, www.snv.ch.
Folgende Arbeiten mit chemischen Agenzien, die bei einer Fehlmanipulation das Risiko insbesondere eines Brands oder einer Explosion mit sich bringen, gelten für Jugendliche als gefährlich:
6 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Folgende Arbeiten, die aufgrund der Exposition gegenüber chemischen Agenzien mit toxikologischen Gefahren ein Gesundheitsrisiko darstellen, gelten für Jugendliche als gefährlich:
Folgende Arbeiten, die aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Agenzien ein Gesundheitsrisiko darstellen, gelten für Jugendliche als gefährlich:
Arbeiten mit folgenden Arbeitsmitteln gelten für Jugendliche als gefährlich:
Arbeiten, bei denen Jugendliche in direkten Kontakt mit Wildtieren oder giftigen Tieren kommen, gelten für Jugendliche als gefährlich.12
12 Die Berichtigung vom
Folgende Arbeiten, bei denen aufgrund des Arbeitsumfeldes ein hohes Berufsunfallrisiko besteht, gelten für Jugendliche als gefährlich:
Arbeiten in Bereichen mit einem Sauerstoffgehalt der Luft von 18 oder weniger Volumenprozenten gelten für Jugendliche als gefährlich.
Arbeiten, bei denen durch das Überhören von Signalen ein Berufsunfallrisiko besteht, gelten für Jugendliche als gefährlich, namentlich Arbeiten im Gleisfeld mit Rangierbewegungen oder Zugverkehr.
Arbeiten in Räumen, in denen das Rauchen gestattet ist, gelten für Jugendliche als gefährlich.
1 Sieht eine Bildungsverordnung eine Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5 vor, so müssen die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Anhang des entsprechenden Bildungsplans innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung an die Definitionen der gefährlichen Arbeiten nach der vorliegenden Verordnung angepasst werden.
2 Solange der Anhang zu einem Bildungsplan noch nicht angepasst ist, gelten für die betreffende Grundbildung die Definitionen der gefährlichen Arbeiten nach bisherigem Recht.
Die Verordnung des WBF vom 4. Dezember 200713 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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