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831.192.11
Personalverordnung der Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO «Compenswiss»1
vom 15. November 2018 (Stand am 1. Januar 2019)
vom Bundesrat genehmigt am 30. November 2018
1 Der Text dieser Verordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann bezogen werden bei: Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO), Boulevard Georges-Favon 6, Postfach 5756, 1211 Genf 11, rh@compenswiss.ch.
WICHTIGER HINWEIS
Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.
In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.