Art. 1
1 Diese Verordnung regelt:
- a.
- das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN);
- b.
- das Informationssystem für Resultate von Kontrollen und Untersuchungen (ARES);
- c.
- das Informationssystem für die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleko).
2 Sie enthält insbesondere Vorschriften über:
- a.
- die Verantwortung für die Informationssysteme;
- b.
- den Zweck und den Inhalt der Informationssysteme;
- c.
- die Bearbeitungs- und die Einsichtsrechte;
- d.
- die Bekanntgabe von Daten;
- e.
- die Verknüpfung mit anderen Informationssystemen;
- f.
- die Zuständigkeiten;
- g.
- die Finanzierung der Informationssysteme;
- h.
- den Datenschutz sowie die Daten- und Informatiksicherheit;
- i.
- die Aufbewahrung und die Archivierung der Daten.
3 Sie regelt ausserdem die Auswertung und Analyse von Daten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).