916.443.113 Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit ( Chronic wasting disease ) aus Norwegen, Schweden und Finnland
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    916.443.113

    Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland

    vom 4. November 2016 (Stand am 2. Dezember 2017)

    Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV),

    gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661 und auf Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung vom 18. November 20152 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen,

    verordnet:

    Art. 1 Zweck und Gegenstand

    1 Diese Verordnung soll die Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) in die Schweiz verhindern.

    2 Sie regelt die Einfuhr der folgenden Tiere und Stoffe aus Norwegen, Schweden und Finnland:

    a.
    Tiere der Familie der Hirschartigen (Cervidae);
    b.
    Jagd-Lockstoffe, die aus Urin von Hirschartigen hergestellt worden sind.3

    3 Fassung gemäss Ziff. I der V des BLV vom 30. Nov. 2017, in Kraft seit 2. Dez. 2017 (AS 2017 6519).

    Art. 2a4 Einfuhr von Jagd-Lockstoffen

    Die Einfuhr von aus Urin hergestellten Jagd-Lockstoffen ist verboten, wenn der Urin von Hirschartigen aus den im Anhang aufgeführten Sperrzonen stammt.

    4 Eingefügt durch Ziff. I der V des BLV vom 30. Nov. 2017, in Kraft seit 2. Dez. 2017 (AS 2017 6519).

    Anhang5

    5 Bereinigt gemäss gemäss Ziff. II der V des BLV vom 30. Nov. 2017, in Kraft seit 2. Dez. 2017 (AS 2017 6519).

    (Art. 2 und 2a)

    Sperrzonen

    1. Finnland

    Das Gebiet zwischen der norwegisch-finnischen Grenze und dem norwegisch-finnischen Rentierzaun.

    2. Norwegen

    Das gesamte Hoheitsgebiet Norwegens.

    3. Schweden

    Folgende Gebiete in Schweden:

    Provinz

    Gemeinde

    Norrbotten

    gesamtes Gebiet

    Västerbotten

    gesamtes Gebiet

    Jämtland

    gesamtes Gebiet

    Västernorrland

    gesamtes Gebiet

    Dalarna

    Älvdalen

    Gävleborg

    Nordanstig, Hudiksvall und Söderhamn

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