Art. 111 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in den Bereichen Tiergesundheit, Lebensmittel, Tierschutz und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie im Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten.
11 Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 760).