1 Genauigkeitsklassen
Die Waagen werden in die folgenden sechs Genauigkeitsklassen eingeteilt:
0,2 0,5 1 2 5 10
2 Fehlergrenzen
2.1 Dynamische Wägung
Die Fehlergrenzen für die Wägung in Fahrt sind folgendermassen festgelegt:
- a.
- Fehlergrenze berechnet nach Tabelle 1, gerundet auf den nächsten Eichwert;
- b.
- 1 d × die Anzahl der Wägungen bei der Ersteichung,2 d × die Anzahl der Wägungen bei einer Kontrolle in Betrieb.
Tabelle 1
Genauigkeitsklasse | Fehlergrenzen des Gewichts des Fahrzeuges |
0,2 | ± 0,10 % |
0,5 | ± 0,25 % |
1 | ± 0,50 % |
2 | ± 1,00 % |
5 | ± 2,50 % |
10 | ± 5,00 % |
| |
2.2 Statische Wägung
Die Fehlergrenzen bei statischer Wägung für zunehmende oder abnehmende Belastungen sind in Tabelle 2 festgelegt.
Tabelle 2
Genauigkeitsklasse | Belastung (m) in Teilungswerten (d) | Fehlergrenzen |
0,2 | 0,5 | 1 | 0 < m | ≤ 500 | ± 0,5 d |
| | | 500 < m | ≤ 2000 | ± 1,0 d |
| | | 2 000 < m | ≤ 5000 | ± 1,5 d |
| | | | | |
2 | 5 | 10 | 0 < m | ≤ 50 | ± 0,5 d |
| | | 50 < m | ≤ 200 | ± 1,0 d |
| | | 200 < m | ≤ 1000 | ± 1,5 d |
| | | | | |
3 Teilungswert (d)
Für ein bestimmtes Verfahren für die Wägung in Fahrt und bei einer vorgegebenen Kombination von Lastträgern müssen alle Einrichtungen einer selbsttätigen Strassenfahrzeugwaage zum Wägen in Fahrt, die das Gewicht anzeigen oder abdrucken, denselben Teilungswert d aufweisen.
Für die Beziehung zwischen der Genauigkeitsklasse, dem Teilungswert und dem in Teilungswerten ausgedrückten maximalen Fahrzeuggewicht gilt Tabelle 3.
Tabelle 3
Genauigkeitsklasse | d (kg) | Maximales Fahrzeuggewicht in Teilungswerten (d) |
| | Minimum | Maximum |
0,2 | ≤ 5 | | |
0,5 | ≤ 10 | 500 | 5000 |
1 | ≤ 20 | | |
| | | |
2 | ≤ 50 | | |
5 | ≤ 100 | 50 | 1000 |
10 | ≤ 200 | | |
| | | |
Die Teilungswerte der Anzeige- und Druckeinrichtungen müssen der Form 1 × 10k, 2 × 10k oder 5 × 10k entsprechen, wobei k eine positive oder negative ganze Zahl oder Null ist.
4 Mindestlast
Die Mindestlast darf nicht kleiner sein als die gemäss Tabelle 4 in Teilungswerten ausgedrückte Last.
Tabelle 4
Genauigkeitsklasse | Mindestlast in Teilungswerten |
0,2 0,5 1 | 50 |
2 5 10 | 10 |
| |
5 Einzelachse oder Achsgruppen
Gewichte einzelner Achsen oder Achsgruppen dürfen nur mit dem zusätzlichen Hinweis angezeigt oder abgedruckt werden, dass sich die Eichung der Waage nicht auf diese Wägeergebnisse bezieht.
6 Übereinstimmung zwischen Anzeige- und Druckeinrichtungen
Für dieselbe Last und bei gleichem Teilungswert dürfen sich der angezeigte und der abgedruckte Gewichtswert nicht voneinander unterscheiden.
7 Nennbetriebsbedingungen – Temperaturgrenzen
Die selbsttätigen Strassenfahrzeugwaagen zum Wägen der Totallast in Fahrt müssen den entsprechenden metrologischen und technischen Anforderungen für Umgebungstemperaturen im Bereich –10 °C bis +40 °C genügen. Für spezielle Anwendungen dürfen allerdings die Temperaturgrenzen verschieden sein, sofern der Temperaturbereich nicht kleiner als 30 °C ist und dieser auf dem Kennzeichnungsschild angegeben wird.