Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt:
- a.
- die Anforderungen an Warmwasser-, Wärme- und Kältezähler;
- b.
- die Verfahren für das Inverkehrbringen dieser Messmittel4;
- c.
- die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit dieser Messmittel.
4 Ausdruck gemäss Ziff. I 12 der V des EJPD vom 7. Dez. 2012 (Neue gesetzliche Grundlagen im Messwesen), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7183). Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.