Art. 1 Rechtsform und Organisation
1 Das Eidgenössische Institut für Metrologie (Institut) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es wird im Handelsregister eingetragen.
2 Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Es wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt.
3 Der Bundesrat legt die Firma und den Sitz des Instituts fest.