412.106.1 SFUVET Ordinance
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    412.106.1

    English is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purposes only, has no legal force and may not be relied on in legal proceedings.

    Ordinance on the Swiss Federal University for Vocational Education and Training

    (SFUVET Ordinance)

    of 18 June 2021 (Status as of 1 August 2021)

    The Swiss Federal Council,

    on the basis of Article 35 of the SFUVET Act of 25 September 20201,

    ordains:

    1 SR 412.106

    Art. 2 Regional campuses

    SFUVET shall offer its services through three regional campuses: one in the German-speaking region, one in the French-speaking region and one in the Italian-speaking region of Switzerland.

    Art. 3 Federal Council's strategic objectives

    The Federal Department of Economic Affairs, Education and Research (EAER) shall submit SFUVET's strategic objectives drafted by the Federal Council to the following national umbrella organisations for consultation: the Swiss Union of Crafts and Small and Medium-sized Enterprises (SGV), the Swiss Employers' Association (SAV), the Swiss Trade Union Confederation (SGB) and Travail Suisse.

    Art. 7 Commencement

    1 Subject to paragraph 2, this Ordinance comes into force on 1 August 2021.

    2 Article 5 paragraph 2 comes into force on 1 January 2022.

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    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

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