172.220.116 Ordinanza sull’entrata in vigore della LPers per la Posta
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    172.220.116

    Ordinanza concernente l’entrata in vigore della legge sul personale federale per la Posta e il mantenimento in vigore di taluni atti legislativi

    (Ordinanza sull’entrata in vigore della LPers per la Posta)

    del 21 novembre 2001 (Stato 1° gennaio 2002)

    Il Consiglio federale,

    visti gli articoli 39 capoverso 3 e 42 capoverso 2 della legge del 24 marzo 20001 sul personale federale (LPers),

    ordina:

    Art. 1 Entrata in vigore del nuovo diritto

    1 La legge del 24 marzo 2000 sul personale federale entra in vigore per la Posta il 1° gennaio 2002.

    2 L’ordinanza quadro del 20 dicembre 20002 relativa alla legge sul personale federale (ordinanza quadro LPers) si applica alla Posta. In deroga all’articolo 8 capoverso 1 di tale ordinanza, la Posta può ordinare, mediante un disciplinamento transitorio valido al più tardi fino al 30 giugno 2007, la riduzione della durata massima della settimana lavorativa per i responsabili degli uffici postali, finora fissata a 54 ore.

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