412.101.222.28 Ordinanza che abroga i regolamenti concernenti il tirocinio e i requisiti minimi per l’esame finale di tirocinio degli archettai
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    412.101.222.28

    Ordinanza che abroga i regolamenti concernenti il tirocinio e i requisiti minimi per l’esame finale di tirocinio degli archettai

    del 12 dicembre 2016 (Stato 1° gennaio 2017)

    La Segreteria di Stato per la formazione, la ricerca e l’innovazione

    ordina:

    Art. 1 Abrogazione

    Sono abrogati:

    a.
    il regolamento del 1° aprile 1961 concernente il tirocinio degli archettai;
    b.
    il regolamento del 1° aprile 1961 concernente i requisiti minimi per l’esame finale di tirocinio degli archettai.
    Art. 2 Disposizioni transitorie

    1 Le persone che hanno iniziato la formazione di archettaio prima del 1° gennaio 2017 la portano a termine in base al diritto anteriore.

    2 Chi ripete l’esame finale di tirocinio entro il 31 dicembre 2022 viene valutato, su richiesta, in base al diritto anteriore.

    WICHTIGER HINWEIS

    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

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