531.83 Ordinanza concernente la restrizione d’uso di alteplase
Favoriten
In Entwicklung (-_-;)
Aa
Aa
Aa
  • Kontaktformular

    Sind Sie auf einen Fehler gestossen? Oder haben Sie eine Idee für zukünftige Funktionen? Gerne nehmen wir Ihr Feedback auf. Herzlichen Dank!

    Sie können optional Ihre Email-Adresse für allfällige Rückfragen angeben. Diesfalls stimmen Sie einer entsprechenden Bearbeitung dieser persönlichen Daten für den vorliegenden Zweck zu.

    Neben Ihrer Nachricht wird die aktuelle URL, Zeit und Datum der Nachricht sowie eine generische Information zur Art des genutzten Browsers mitgeschickt (bspw. "Chrome"). Die IP-Adresse oder sonstige Informationen werden nicht übermittelt oder gespeichert.

    Es sei im Weiteren auf die aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

    Pinnwand Alle Elemente minimieren/maximieren Alle Elemente entfernen Pinnwand als PDF drucken

    Text vorbereiten...

    531.83

    Ordinanza concernente la restrizione d’uso di alteplase

    del 27 luglio 2022 (Stato 29  luglio 2022)

    Il Consiglio federale svizzero,

    visto l’articolo 31 capoversi 1 e 2 lettera a della legge del 17 giugno 20161 sull’approvvigionamento economico del Paese (LAP),

    ordina:

    Art. 1 Campo d’applicazione

    La presente ordinanza si applica al principio attivo seguente:

    Codice ATC2

    Designazione della merce

    B01AD02

    Alteplase con dose superiore a 2 mg

    2 Il codice ATC (Anatomical Therapeutic Chemical Classification System) può essere consultato in inglese (versione ufficiale) sul sito del Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology dell’OMS all’indirizzo seguente: www.whocc.no > ATC/DDD Index.

    Art. 2 Restrizione d’uso

    1 Il principio attivo di cui all’articolo 1 può essere utilizzato unicamente nel quadro delle indicazioni autorizzate da Swissmedic:

    a.
    terapia trombolitica nell’infarto miocardico acuto;
    b.
    trattamento trombolitico nei pazienti con embolia polmonare massiva acuta e instabilità emodinamica;
    c.
    trattamento trombolitico nell’ictus ischemico acuto.

    2 Le raccomandazioni delle società mediche specialistiche formulate nell’ambito delle indicazioni autorizzate rimangono applicabili.

    3 La sostituzione di alteplase 2 mg mediante la diluizione di un dosaggio superiore del principio attivo è vietata.

    WICHTIGER HINWEIS

    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

    In Bezug auf englische Sprachfassungen sei darauf hingewiesen, dass Englisch keine offizielle Amtssprache ist. Die englischen Übersetzungen der Erlasstexte dienen lediglich der generellen Information.

    Willkommen bei Omnius EasyReaderbeta

    Omnius EasyReader ist ein Tool für ein effizienteres Arbeiten mit Schweizer Bundeserlassen.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Website in Entwicklung befindet und gegenwärtig in einer Beta-Version vorliegt. Es können entsprechend Fehler auftauchen oder die Website ist über gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

    Eine Übersicht zum Entwicklungsstand und den momentan verfügbaren Funktionen finden Sie hier.

    Die Website ist aktuell nicht vollständig für den Zugriff via Mobile-Geräte optimiert. Es wird daher empfohlen, die Website auf einem Laptop oder Desktop-PC aufzurufen.

    Es sei im Weiteren auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen verwiesen.

        Tour durch die Funktionen gefällig?