1 L'interesse di mora, dovuto giusta l'articolo 29 della legge federale del 27 giugno 19732 sulle tasse di bollo in caso di pagamento tardivo della tassa di bollo, è del 5 per cento l'anno dal 1° gennaio 1997.
2 Alle tasse scadute innanzi il 1° gennaio 1997, ma pagate più tardi, è ancora applicabile, per il periodo sino al 31 dicembre 1996, l'interesse del 6 per cento.
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