725.112.1 Decreto federale sulla fase di potenziamento 2019 delle strade nazionali
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    725.112.1

    Decreto federale sulla fase di potenziamento 2019 delle strade nazionali

    del 21 giugno 2019 (Stato 1° gennaio 2020)

    L’Assemblea federale della Confederazione Svizzera,

    visto l’articolo 11b capoverso 1 della legge federale dell’8 marzo 19601 sulle strade nazionali; visto il messaggio del Consiglio federale del 14 settembre 20182,

    decreta:

    Art. 1

    1 La fase di potenziamento 2019 delle strade nazionali è approvata.

    2 Essa comprende i seguenti ampliamenti di capacità:

    a.
    Crissier;
    b.
    passante autostradale di Lucerna, inclusi estensione sud (Kriens–Hergiswil) e ampliamento di capacità del tratto Rotsee–Buchrain (potenziamento nord);
    c.
    circonvallazione di Le Locle;
    d.
    circonvallazione di La Chaux-de-Fonds;
    e.
    circonvallazione di Näfels.
    Art. 2

    1 Il presente decreto sottostà a referendum facoltativo.

    2 Il Consiglio federale ne determina l’entrata in vigore.

    Data dell’entrata in vigore: 1° gennaio 20203

    3 DCF del 13 dic. 2019

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