941.299.1 Ordinanza sull’ora estiva
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    941.299.1

    Ordinanza sull’ora estiva

    del 24 settembre 1984 (Stato 1° gennaio 2013)

    Il Consiglio federale svizzero,

    visto l’articolo 15 capoverso 2 della legge federale del 17 giugno 20111 sulla metrologia,2

    ordina:

    1 RS 941.20

    2 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 7 dic. 2012, in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2012 7247).

    Art. 13 Validità

    In Svizzera l’ora estiva coincide con quella fissata dall’Unione europea.

    3 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 7 dic. 2012, in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2012 7247).

    Art. 2 Inizio e fine

    1 L’ora estiva entra in vigore l’ultima domenica di marzo, alle 2 del mattino (ora mitteleuropea). In tale momento, gli orologi vanno regolati sulle 3.4

    2 L’ora estiva cessa l’ultima domenica d’ottobre, alle 3 del mattino (ora estiva). In tale momento, gli orologi vanno regolati sulle 2.5

    3 …6

    4 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 17 apr. 1985 (RU 1985 487).

    5 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 21 set. 2001, in vigore dal 1° nov. 2001 (RU 2001 2435).

    6 Abrogato dal n. I dell’O del 7 dic. 2012, con effetto dal 1° gen. 2013 (RU 2012 7247).

    Art. 3 Ora intercalare

    Il ritorno all’ora mitteleuropea comporta il raddoppiamento di un’ora nella notte del mutamento; conseguentemente la prima ora del paio viene designata 2A (2A.01 mi­nuto, ecc.) e la seconda 2B.

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    Die auf dieser Website abrufbaren Gesetze und Dokumente sind keine amtlichen Veröffentlichungen. Massgebend sind allein die Veröffentlichungen durch die Bundeskanzlei. Siehe www.fedlex.admin.ch.

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