Art. 1 Gegenstand
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120.421
vom 30. November 2011 (Stand am 1. Juni 2016)
Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK),
gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),
verordnet:
1 SR 120.4
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Bei Personen in Funktionen, für deren Ausübung bisher keine Personensicherheitsprüfung oder eine Personensicherheitsprüfung nach einer tieferen Prüfstufe durchgeführt werden musste, ist die neu vorgeschriebene Personensicherheitsprüfung spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzuleiten.
2 Fassung gemäss Ziff. I der V der BK vom 29. April 2016, in Kraft seit
(Art. 1 Abs. 2)
Funktion | Prüfstufe |
1.1 Vizekanzler/in | |
1.2 Leiter/in des Bereichs Interne Dienste und Stellvertreter/in | |
1.3 Leiter/in des Direktionsstabs | |
1.4 Persönliche/r Mitarbeiter/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.5 Referent/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.6 Mitarbeiter/in der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen in der Bundeskanzlei | |
1.7 Assistent/in der Direktion | |
1.8 Mitglied des Krisenstabs der BK | |
1.9 Sicherheitsverantwortliche/r; Risikomanager/in | 11 |
1.10 Leiter/in der Sektion Recht und Stellvertreter/in | 11 |
1.11 Leiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen und Stellvertreter/in | 11 |
1.12 Leiter/in der Sektion Kommunikation und Stellvertreter/in | 11 |
1.13 Mitarbeiter/in der Sektion Kommunikation mit Zugang zu geheimen Dokumenten | 11 |
1.14 Leiter/in der zentralen Sprachdienste und Stellvertreter/in | 11 |
1.15 Verantwortliche/r für den Datenschutz, den Informationsschutz, die Informatiksicherheit und den Objektschutz | |
1.16 Mitarbeiter/in des Service Center Informatik | |
1.17 Chauffeuse/Chauffeur der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers | |
1.18 Bundesratsweibel/in | |
1.19 Mitarbeiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte | 10 |
1.20 Mitarbeiter/in der Sektion Recht | 10 |
1.21 Mitarbeiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen | 10 |
1.22 Pressesprecher/in der Sektion Kommunikation | 10 |
1.23 Aussteller/in von elektronischen Zertifikaten (Local Registration Authority Officer, LRA-Officer) | 10 |
Funktion | Prüfstufe |
2.1 Eidgenössische/r Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte/r und Stellvertreter/in | |
2.2 Leiter/in des ständigen Sekretariats und Stellvertreter/in | |
2.3 Leiter/in der Einheit 1, 2 oder 3 | |
2.4 Mitarbeiter/in der Einheit 3 (Öffentlichkeitsprinzip) | |
2.5 Informatikkoordinator/in | |
2.6. Mitarbeiter/in mit regelmässigem Zugang zu geheimen Informationen über die innere oder äussere Sicherheit | |
2.7 Mitarbeiter/in des ständigen Sekretariats | |
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