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    128

    Legge federale sulla sicurezza delle informazioni in seno alla Confederazione

    (Legge sulla sicurezza delle informazioni, LSIn)

    del 18 dicembre 2020 (Stato 1° maggio 2022)

    L’Assemblea federale della Confederazione Svizzera,

    visti gli articoli 54 capoverso 1, 60 capoverso 1, 101, 102 capoverso 1 e 173 capoverso 1 lettere a e b nonché capoverso 2 della Costituzione federale1; visto il messaggio del Consiglio federale del 22 febbraio 20172,

    decreta:

    Capitolo 1: ...

    Capitolo 2: ...

    Capitolo 3: ...

    Capitolo 4: ...

    Capitolo 5: ...

    Capitolo 6: Organizzazione ed esecuzione

    Sezione 1: ...

    Sezione 2: Esecuzione

    Art. 87 Trattati internazionali

    Il Consiglio federale è autorizzato a concludere trattati internazionali nel campo del­la sicurezza delle informazioni per:

    a.
    lo scambio di informazioni su pericoli, vulnerabilità e incidenti in tale ambito, in particolare per quanto riguarda le infrastrutture critiche;
    b.
    lo scambio di informazioni classificate;
    c.
    l’esecuzione di controlli di sicurezza relativi alle persone e di procedure di sicurezza relative alle aziende;
    d.
    il riconoscimento di dichiarazioni di sicurezza;
    e.
    l’esecuzione di controlli.

    Capitolo 7: ...

    Art. 89 a 92

    Data dell’entrata in vigore:3 Art. 87: 1° maggio 2022 Rimanenti disposizioni: in un secondo tempo.

    3 DCF del 6 apr. 2022.

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